Barrierefreiheit
Sie haben eine Sehbehinderung und benötigen eine andere Ansicht unserer Website.
Dafür bieten wir Ihnen verschiedene Einstellungen, die Sie über den Button Barrierefreiheit am rechten Seitenrand vornehmen können:

Das Tool zur Optimierung der Barrierefreiheit bietet Unterstützung durch leichte Sprache, barrierefreie Inhalte und eine Kontaktmöglichkeit. In den Einstellungen können Kontrast und Nachtmodus umgeschaltet sowie die Schriftgröße angepasst werden – Letzteres über die Funktionen des Browsers (z. B. Strg + Plus/Minus oder das Mausrad).
Zusätzlich stehen Farbanpassungen wie Kontrast, Sättigung, Helligkeit, Blaufilter, Graumodus und Optionen für Farbschwächen zur Verfügung. Alle Filter können jederzeit zurückgesetzt werden.
Unser Ziel
Wir möchten unser Rathaus – sowohl das Gebäude als auch unseren Online-Auftritt – so barrierefrei wie möglich gestalten. Denn jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben, sich einzubringen, sich zu informieren und mitzugestalten
Erkärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Seelbach ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.seelbach-online.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei. Wir verwenden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten. - Unverhältnismäßige Belastung
Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von PDF-Dokumenten muss die Bearbeitung der PDF-Dateien im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. - Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Online-Karten, Inhalte Dritter
Für nicht-barrierefreie Inhalt können wir derzeit keine Alternativen anbieten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.12.2020 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind richtig und beruhen auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.03.2026 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Gerne können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über Inhalte eingeholt werden, die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind:
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Seelbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Seelbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Ortenaukreises in Erfahrung bringen:
Ortenaukreis/Behindertenbeauftragte


