Aufgaben Gemeinde- & Ortschaftsrat
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, während der Ortschaftsrat eine beratende Funktion hat und die Belange eines spezifischen Ortsteils (Ortschaft) vertritt.
Der Gemeinderat
Aufgaben des Gemeinderats
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen der gesamten Gemeinde und trägt die Gesamtverantwortung für die kommunale Selbstverwaltung.
Zu den Kernaufgaben gehören
- Entscheidung über grundlegende Angelegenheiten: Der Gemeinderat entscheidet über alle Fragen, die für die Gemeinde von Bedeutung sind
- Budget- und Finanzhoheit: Er beschließt den Haushalts- und Wirtschaftsplan und ist für die Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) zuständig
- Planung und Entwicklung: Er entscheidet über städtebauliche Maßnahmen, Investitionen in öffentliche Projekte (z.B. Schulen, Kindergärten, Straßenbau, Sportanlagen) und die allgemeine Entwicklung der Gemeinde
- Kontrollfunktion: Er kontrolliert den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin und die Gemeindeverwaltung bei der Umsetzung seiner Beschlüsse und der allgemeinen Amtsführung
- Wahl von Beigeordneten und Ausschussmitgliedern: Er wählt bestimmte Funktionsträger innerhalb der Verwaltung und bildet Fachausschüsse zur Vorbereitung seiner Entscheidungen
- Vertretung der Bürgerschaft: Die Mitglieder des Gemeinderats üben ihr Amt ehrenamtlich aus und sind nur ihrem Gewissen und dem Gemeinwohl verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden
Ortschaftsrat
Aufgaben des Ortschaftsrats
Der Ortschaftsrat wird in größeren Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen (Ortschaften) eingerichtet, um die Bürgernähe zu gewährleisten und die spezifischen Interessen der jeweiligen Ortschaft zu vertreten.
Die Hauptaufgaben sind
- Beratung der örtlichen Verwaltung: Der Ortschaftsrat kann die lokale Verwaltung beraten
- Anhörungsrecht: Bei wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, muss der Ortschaftsrat angehört werden, bevor der Gemeinderat entscheidet
- Vorschlagsrecht: Er hat ein umfassendes Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die eigene Ortschaft betreffen
- Wahrnehmung lokaler Interessen: Er dient als Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft gegenüber dem Gesamtgemeinderat und der Gemeindeverwaltung
Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat die letztendliche Entscheidungsgewalt über die gesamte Gemeinde hat, während der Ortschaftsrat primär eine beratende und vorschlagende Rolle für seinen spezifischen Ortsteil einnimmt.

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