Verlängerung der Sperrung aller öffentlichen Feuer- und Grillstellen

Auch wenn die Temperaturen derzeit niedriger sind, besteht aufgrund der weiterhin trockenen Vegetation und der fehlenden beziehungsweise unzureichenden Niederschläge nach wie vor eine erhöhte Brandgefahr in Wäldern und auf Grünflächen. Die vorübergehende Abkühlung führt nicht automatisch zu einer Entspannung der Lage. Bereits kleinste Zündquellen können einen Vegetations- oder Flächenbrand auslösen, der sich bei trockener Witterung schnell ausbreiten kann.

Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt Ortenaukreis erneut eine Allgemeinverfügung über die Sperrung der Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Ortenaukreises infolge akuter Waldbrandgefahr erlassen. Die angeordnete Sperrung gilt bis einschließlich 30. September 2026.

Insbesondere sind folgende Tätigkeiten zu unterlassen:

  • das Entzünden offener Feuer, einschließlich des Grillens mit Holzkohle, im Wald sowie in einem Abstand von bis zu 100 Metern vom Waldrand,
  • die Nutzung von Grills jeglicher Art oder offenen Feuerschalen auf Wiesen, Picknickplätzen und sonstigen öffentlichen Flächen,
  • das Rauchen im Wald oder in unmittelbarer Nähe von Waldgebieten,
  • das Abbrennen von Gartenabfällen oder das Entzünden von Lagerfeuern auf privaten Grundstücken in der Nähe bewaldeter Flächen.

Auch das Grillen und das Entzünden von Feuer auf dem Waldspiel- und Erholungsplatz Tretenbach bleibt weiterhin verboten.

Verstöße gegen geltende Feuerverbote können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Werden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Brände verursacht, können darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen sowie Schadensersatzforderungen entstehen.

Die Gemeinde Seelbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin um besondere Vorsicht und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Helfen Sie mit, Wald- und Flächenbrände zu verhindern und unsere Natur zu schützen.

Feuerwehrmann mit Löschrucksack vor brennender Wiese
Mitteilung vom 01. September 2026