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Dienstleistungen A-Z

Leistungen

Jagdpacht

Alle Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, sind in den Jagdgenossenschaften Seelbach, Wittelbach und Schönberg Jagdgenossen.

Die Jagdgenossenschaften haben die Verwaltung jeweils auf den Gemeinderat übertragen. Ebenso die Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke. Die Jagdgenossenschaft Seelbach ist in zwei Jagdbögen aufgeteilt.

Die Gemeinde Seelbach ist Eigentümerin des Eigenjagdbezirkes „Königshof“ und zuständig für die Verpachtung.
Sämtliche Rechte und Pflichten sind im Jagdpachtvertrag geregelt.

Ansprechpartner für die Jagdpächter und die Grundstückseigentümer ist die Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Haupt- und Personalamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen sind die „Satzungen der Jagdgenossenschaften der gemeinschaftlichen Jagdbezirke“ und die Jagdpachtverträge.

Freigabevermerk

Erstellt durch Gemeinde Seelbach