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Niederschlagswasser
Die Gemeinde Seelbach erhebt getrennte Gebühren für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser.
Für die Niederschlagswassergebühr ist die gebührenrelevante Fläche maßgebend, die sich auf dem Grundstück befindet. Die gebührenpflichtige Grundstücksfläche ergibt sich aus der Größe und der Art der Befestigung in Verbindung mit der Art der Entwässerung der versiegelten Flächen.
Jede Bebauung oder Änderung der überbauten oder darüber hinaus befestigten Flächen eines Grundstücks sind durch den Eigentümer bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kämmerei
Persönlicher Kontakt
Stv. Kämmerin
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Meldung mittels Formular
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Erstellt durch Gemeinde Seelbach
