Inhaltsverzeichnis

Dienstleistungen A-Z

Leistungen

Niederschlagswasser

Die Gemeinde Seelbach erhebt getrennte Gebühren für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser.

Für die Niederschlagswassergebühr ist die gebührenrelevante Fläche maßgebend, die sich auf dem Grundstück befindet. Die gebührenpflichtige Grundstücksfläche ergibt sich aus der Größe und der Art der Befestigung in Verbindung mit der Art der Entwässerung der versiegelten Flächen.

Jede Bebauung oder Änderung der überbauten oder darüber hinaus befestigten Flächen eines Grundstücks sind durch den Eigentümer bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Kämmerei

Kämmerei [Gemeinde Seelbach]

Persönlicher Kontakt

Frau Marion Isenmann

Stv. Kämmerin

Raum 108

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Meldung mittels Formular

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

Erstellt durch Gemeinde Seelbach